Bin
ich ein Stakeholder
betreffend das Hg-Verbot für
UV-Lampen? | |
Sie
sind direkt
betroffen, wenn Sie
- UV-Lampen
benutzen (als
Bestandteil Ihrer Maschinen,
Prozesse oder Verfahren), unabhängig
von der
Häufigkeit der Verwendung
- mit
UV-Lampen Handel
treiben
- Produkte,
Maschinen,
Verfahren oder Prozesse entwickeln
oder herstellen, die zur deren
Funktionstüchtigkeit eine oder mehrere UV-Lampen
benötigen
- UV-Lampen
entwickeln und /
oder herstellen
Sie
sind
indirekt betroffen, wenn der
Erfolg Ihrer Tätigkeit
von der weiteren
Verfügbarkeit von UV-Lampen im Markt abhängig
ist. | | |
Nutzen
Sie die Möglichkeit
der öffentlichen Konsultation,
indem Sie sich als Stakeholder im Namen
Ihrer Firma für das
Weiterbestehen der Ausnahmeregelung
4(f) einsetzen.
Senden
Sie bitte Ihre
Stellungnahme mit Kontaktdaten
an rohs@biois.eu.
-> Siehe
Musterantworten im Anhang.
Ihre
Antwort muss bis
spätestens 27. Mai
2021
eingereicht werden!
Sollten
Teile, Inhalte oder
Informationen Ihrer
Stellungnahme als vertraulich behandelt werden,
heben Sie diese Absätze
als «vertraulich» hervor.
Diese Absätze werden dann von der
Veröffentlichung
ausgenommen. Beiträge, die komplett als
«vertraulich» eingereicht
werden, werden nicht
in die Konsultation
einfliessen. | | |
Warum
soll ich mich
beteiligen? Genügt es nicht, wenn
andere sich zu Worte
melden? | |
Jede
Stimme
zählt! Es ist
anzunehmen, dass die EU-Kommission
die Tragweite des
Hg-Verbots in den zahlreichen
Anwendungsgebieten dramatisch
unterschätzt. Es
sind tausende von Firmen und Arbeitsplätzen von
den Auswirkungen eines
Hg-Verbots für UV-Lampen
direkt betroffen. Je mehr interessierte Kreise
sich selbst zu Worte
melden und sich für eine
Verlängerung der Ausnahmeregelung einsetzen,
desto besser stehen
die Chancen, dass die EU-Kommission
die Notwendigkeit von UV-Lampen für
den industriellen
Einsatz anerkennt und weiteren
Verlängerungen
zustimmt. | | |
Wie
kann ich meine
Meinung einfliessen
lassen? | |
Sie
können entweder
konkret auf die in der
öffentlichen Konsultation gestellten Fragen
antworten, oder, wenn Sie
nicht so tief mit dem
Thema vertraut sind, eine allgemeine Äusserung
einreichen. Bitte
beachten Sie in beiden Fällen
die Hilfestellungen aus dem beiliegenden
VDMA-Dokument.
Senden Sie bitte Ihre
Stellungnahme mit
Kontaktdaten
an rohs@biois.eu. ->
Siehe
Musterantworten im Anhang.
Sollten
Teile, Inhalte oder
Informationen Ihrer
Stellungnahme als vertraulich behandelt werden,
heben Sie diese Absätze
als «vertraulich» hervor.
Diese Absätze werden dann von der
Veröffentlichung
ausgenommen. Beiträge, die
komplett als «vertraulich» eingereicht
werden, werden
nicht in die Konsultation
einfliessen. | | |
Ich
bin nicht in der EU
ansässig. Betrifft mich die
Regelung
trotzdem? | |
Ja.
Aufgrund der
internationalen
Wirtschaftsverflechtungen wirkt sich ein Hg-Verbot
in der EU auch
unmittelbar auf Nicht-EU-Staaten
aus. Durch ein Verbot von UV-Lampen in
der EU wird auch der
Import/Export von UV-Lampen und den
zugehörigen Maschinen
verunmöglicht. | | |
Was
spricht dagegen, die
Verwendung von UV-Lampen in
der Industrie zu
verbieten? | |
1.
Es gibt kein zurück!
Wenn die Ausnahmen zum
Hg-Verbot ohne Verlängerung definitiv abgelaufen
sind, ist eine
spätere Wiedererwägung nicht mehr
vorgesehen. Die Verlängerung der
Ausnahme darf
deshalb keinesfalls ausgesetzt werden.
2.
Trotz
jahrzehntelanger Forschung gibt es keine
Hg-freie Technologie oder
Lichtquelle, welche die
nützlichen Eigenschaften der Hg-basierenden
UV-Lampen 100%
kompatibel ersetzt.
Entladungslampen mit alternativen Füllungen
und/oder Anregungsformen
haben für viele
bestehende Anwendungen Nachteile (höhere
Kosten, geringe
Lebensdauer von Lampe u./o.
Komponenten, unpassendes Spektrum). Für
manche Anwendungen
gibt es vielversprechende Alternativen
(z.B. auf Basis von UV-LEDs),
die allerdings
voraussetzen, dass die der UV-Polymerisation
zugrunde liegende Chemie
modifiziert wird. Ein
kompatibler Ersatz von UV-Lampen mit UV-LEDs ist
in sehr vielen
bestehenden Anwendungen nicht oder
nur eingeschränkt möglich. Ausserdem
ist in der Regel ein
hoher Investitionsbedarf für
Alternativtechnologien nötig.
3.
Die weltweit von
allen UV-Lampen für spezielle
Anwendungen in Umlauf gebrachte Hg-Menge
ist sehr gering. Im
Falle von Mitteldrucklampen für die
UV-Polymerisation sind es
beispielsweise nur
wenige 100 kg. Es gibt andere Bereiche, in
denen vergleichsweise
riesige Mengen von Hg
verwendet werden, die letztlich in die Umwelt
gelangen (z.B.
Quecksilberemissionen aus
Kohlekraftwerken: mehrere 100 Tonnen pro
Jahr). Diese
Hg-Emissionen werden von der Politik
ausdrücklich geduldet und nur
schlecht oder gar
nicht reguliert.
4.
Die in UV-Lampen
enthaltenen Hg-Mengen sind klein
und können nicht nach aussen dringen.
Durch Entsorgung
dieser Lampen über geeignete
Entsorgungsunternehmen wird das Hg
rezykliert und kann
wiederverwendet werden. Somit ist ein
geschlossener Kreislauf ohne
Umweltbelastung
möglich. 5. Nur
die EU verfolgt das
politische Ziel, Quecksilber
mit kategorischer Strenge zu verbieten.
Andere
Volkswirtschaften wie die USA, China/Asien oder
Russland werden
eindeutig wirtschaftliche und
technologische Vorteile gegenüber ihren
europäischen
Konkurrenten haben, sobald ein
Quecksilberverbot in der EU vollständig
in Kraft
ist. | | |