April 2021     >> online ansehen

Ultralight AG UV Lampen

Wichtige Information zum Europäischen Quecksilber (Hg)-Verbot

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Die Europäische Kommission (EK) hat eine politische Agenda, Quecksilber komplett vom Markt zu verbannen. Für quecksilberhaltige UV-Lampen gibt es derzeit noch eine Ausnahmeregelung in der RoHS-Richtlinie, die jedoch zeitlich begrenzt ist und auf Antrag der Industrie rechtzeitig alle 5 Jahre verlängert werden muss. Um die Berechtigung für weitere Verlängerungen zu prüfen, hat die EK eine öffentliche Konsultation in Auftrag gegeben, an der man sich derzeit beteiligen kann. Wir ermutigen hiermit alle Befürworter des weiteren Einsatzes von quecksilberhaltigen UV-Lampen, sich aktiv an der öffentlichen Konsultation vor Ablauf der Konsultationsfrist am 27. Mai 2021 zu beteiligen. Seien Sie sich bewusst, dass Ihre eigenen Unternehmen und Arbeitsplätze im Hinblick auf das europäische Quecksilberverbot auf dem Spiel stehen könnten!

Wenn Sie sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen möchten - was wir dringend empfehlen - beachten Sie bitte den beigefügten Leitfaden des VDMA, folgen Sie dem angegebenen Link zum Download (oder Anhang mit vorgefertigten Antwortbeispielen öffnen) des Fragebogens und senden Sie Ihre Antworten direkt an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Stellungnahmen sollen möglichst in englischer Sprache eingereicht werden. Die Mitarbeiter von Bio Innovation Service, welche die Stellungnahmen im Auftrag der EK bearbeiten, können notfalls aber auch deutsche oder französische Beiträge verstehen.

Sollten Teile, Inhalte oder Informationen Ihrer Stellungnahme als vertraulich behandelt werden, heben Sie diese Absätze als «vertraulich» hervor. Diese Absätze werden dann von der Veröffentlichung ausgenommen. Beiträge, die komplett als «vertraulich» eingereicht werden, werden nicht in die Konsultation einfliessen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Stimme zählt!

Abgabefrist 27. Mai 2021

Link zum Leitfaden (oder Anhang öffnen)

Link zum Fragebogen der öffentlichen Konsultation (Download oder Anhang öffnen)

Bitte reichen Sie Ihren Beitrag unter Angabe Ihrer Kontaktdaten direkt an diese Adresse ein: rohs@biois.eu


Original-Quelle:
https://rohs.biois.eu/requests3.html


Bin ich ein Stakeholder betreffend das Hg-Verbot für UV-Lampen?

Sie sind direkt betroffen, wenn Sie

  • UV-Lampen benutzen (als Bestandteil Ihrer Maschinen, Prozesse oder Verfahren), unabhängig von der Häufigkeit der Verwendung
  • mit UV-Lampen Handel treiben
  • Produkte, Maschinen, Verfahren oder Prozesse entwickeln oder herstellen, die zur deren Funktionstüchtigkeit eine oder mehrere UV-Lampen benötigen
  • UV-Lampen entwickeln und / oder herstellen

Sie sind indirekt betroffen, wenn der Erfolg Ihrer Tätigkeit von der weiteren Verfügbarkeit von UV-Lampen im Markt abhängig ist.

Was kann ich tun?

Nutzen Sie die Möglichkeit der öffentlichen Konsultation, indem Sie sich als Stakeholder im Namen Ihrer Firma für das Weiterbestehen der Ausnahmeregelung 4(f) einsetzen.


Senden Sie bitte Ihre Stellungnahme mit Kontaktdaten an rohs@biois.eu.  -> Siehe Musterantworten im Anhang.


Ihre Antwort muss bis spätestens 27. Mai 2021 eingereicht werden!

Sollten Teile, Inhalte oder Informationen Ihrer Stellungnahme als vertraulich behandelt werden, heben Sie diese Absätze als «vertraulich» hervor. Diese Absätze werden dann von der Veröffentlichung ausgenommen. Beiträge, die komplett als «vertraulich» eingereicht werden, werden nicht in die Konsultation einfliessen.

Warum soll ich mich beteiligen? Genügt es nicht, wenn andere sich zu Worte melden?

Jede Stimme zählt! Es ist anzunehmen, dass die EU-Kommission die Tragweite des Hg-Verbots in den zahlreichen Anwendungsgebieten dramatisch unterschätzt. Es sind tausende von Firmen und Arbeitsplätzen von den Auswirkungen eines Hg-Verbots für UV-Lampen direkt betroffen. Je mehr interessierte Kreise sich selbst zu Worte melden und sich für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung einsetzen, desto besser stehen die Chancen, dass die EU-Kommission die Notwendigkeit von UV-Lampen für den industriellen Einsatz anerkennt und weiteren Verlängerungen zustimmt.

Wie kann ich meine Meinung einfliessen lassen?

Sie können entweder konkret auf die in der öffentlichen Konsultation gestellten Fragen antworten, oder, wenn Sie nicht so tief mit dem Thema vertraut sind, eine allgemeine Äusserung einreichen. Bitte beachten Sie in beiden Fällen die Hilfestellungen aus dem beiliegenden VDMA-Dokument.

Senden Sie bitte Ihre Stellungnahme mit Kontaktdaten an rohs@biois.eu.  -> Siehe Musterantworten im Anhang.

Sollten Teile, Inhalte oder Informationen Ihrer Stellungnahme als vertraulich behandelt werden, heben Sie diese Absätze als «vertraulich» hervor. Diese Absätze werden dann von der Veröffentlichung ausgenommen. Beiträge, die komplett als «vertraulich» eingereicht werden, werden nicht in die Konsultation einfliessen.

Ich bin nicht in der EU ansässig. Betrifft mich die Regelung trotzdem?

Ja. Aufgrund der internationalen Wirtschaftsverflechtungen wirkt sich ein Hg-Verbot in der EU auch unmittelbar auf Nicht-EU-Staaten aus. Durch ein Verbot von UV-Lampen in der EU wird auch der Import/Export von UV-Lampen und den zugehörigen Maschinen verunmöglicht.

Was spricht dagegen, die Verwendung von UV-Lampen in der Industrie zu verbieten?

1.       Es gibt kein zurück! Wenn die Ausnahmen zum Hg-Verbot ohne Verlängerung definitiv abgelaufen sind, ist eine spätere Wiedererwägung nicht mehr vorgesehen. Die Verlängerung der Ausnahme darf deshalb keinesfalls ausgesetzt werden.

2.       Trotz jahrzehntelanger Forschung gibt es keine Hg-freie Technologie oder Lichtquelle, welche die nützlichen Eigenschaften der Hg-basierenden UV-Lampen 100% kompatibel ersetzt. Entladungslampen mit alternativen Füllungen und/oder Anregungsformen haben für viele bestehende Anwendungen Nachteile (höhere Kosten, geringe Lebensdauer von Lampe u./o. Komponenten, unpassendes Spektrum). Für manche Anwendungen gibt es vielversprechende Alternativen (z.B. auf Basis von UV-LEDs), die allerdings voraussetzen, dass die der UV-Polymerisation zugrunde liegende Chemie modifiziert wird. Ein kompatibler Ersatz von UV-Lampen mit UV-LEDs ist in sehr vielen bestehenden Anwendungen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Ausserdem ist in der Regel ein hoher Investitionsbedarf für Alternativtechnologien nötig.

3.       Die weltweit von allen UV-Lampen für spezielle Anwendungen in Umlauf gebrachte Hg-Menge ist sehr gering. Im Falle von Mitteldrucklampen für die UV-Polymerisation sind es beispielsweise nur wenige 100 kg. Es gibt andere Bereiche, in denen vergleichsweise riesige Mengen von Hg verwendet werden, die letztlich in die Umwelt gelangen (z.B. Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken: mehrere 100 Tonnen pro Jahr). Diese Hg-Emissionen werden von der Politik ausdrücklich geduldet und nur schlecht oder gar nicht reguliert.

4.       Die in UV-Lampen enthaltenen Hg-Mengen sind klein und können nicht nach aussen dringen. Durch Entsorgung dieser Lampen über geeignete Entsorgungsunternehmen wird das Hg rezykliert und kann wiederverwendet werden. Somit ist ein geschlossener Kreislauf ohne Umweltbelastung möglich.
5.       Nur die EU verfolgt das politische Ziel, Quecksilber mit kategorischer Strenge zu verbieten. Andere Volkswirtschaften wie die USA, China/Asien oder Russland werden eindeutig wirtschaftliche und technologische Vorteile gegenüber ihren europäischen Konkurrenten haben, sobald ein Quecksilberverbot in der EU vollständig in Kraft ist.


Ihre Ansprechpartner

Regina Trinkl

Regina Trinkl

Area Sales Manager

Thomas Schmer

Thomas Schmer

Head of Global Sales

Domenico Corrado

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Sales Assistant

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